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Schmuckänderungen und Umtauschrecht

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Das Verkürzen oder Verlängern von Schmuckstücken und der Austausch von Edelsteinen – warum diese Anfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen sind

✨ Einleitung

Schmuck ist etwas sehr Persönliches – jedes Stück wird mit Bedacht ausgewählt und soll perfekt zur Trägerin oder zum Träger passen. Doch oft wünschen sich Kunden kleine Änderungen: eine Kette soll etwas kürzer oder länger sein, ein Armband soll enger sitzen oder es wird darum gebeten, bestimmte Edelsteine oder Anhänger auszutauschen. Solche Anpassungen klingen zunächst nach einer Kleinigkeit, doch rechtlich gelten sie bereits als individuelle Anfertigungen – und sind deshalb vom Umtausch oder Widerruf ausgeschlossen.


✨ Was bedeutet „Anfertigung“ bei Schmuckstücken?

Unter einer Anfertigung versteht man jede Änderung, die über den Standard hinausgeht. Dazu gehören insbesondere:

  • das Verkürzen oder Verlängern von Ketten, Armbändern oder Fußkettchen,

  • das Austauschen von Edelsteinen oder Perlen,

  • das Hinzufügen oder Entfernen von Anhänger-Elementen,

  • Sondergrößen oder Sonderanfertigungen nach Maß.

Diese Änderungen führen dazu, dass das Schmuckstück speziell nach den Wünschen des Kunden hergestellt oder angepasst wird. Dadurch unterscheidet es sich von der regulären Standardware


✨ Warum ist Rückgabe und Umtausch von Waren ausgeschlossen?

Gemäß Artikel 6.228(10) Abs. 2 Nr. 3 des litauischen Zivilgesetzbuches hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht, wenn Waren nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Schmuckstücke, deren Länge verkürzt oder verlängert wurde,

  • Schmuckstücke, bei denen Edelsteine ausgetauscht oder eingesetzt wurden,

  • Schmuckstücke mit Gravuren oder sonstigen individuellen Anpassungen.

Solche Waren gelten als individuell angefertigte Produkte. Sie sind daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen und können weder zurückgegeben noch umgetauscht werden.

Der Grund: Individuell geänderter Schmuck kann in den seltensten Fällen erneut verkauft werden. Eine Kette, die extra auf 43 cm gekürzt wurde, passt vielleicht genau zu Ihrem Hals, für andere Kunden ist sie jedoch unbrauchbar. Gleiches gilt für Edelstein-Austausche oder personalisierte Änderungen.


✨ Was sollten Kunden beachten?

Bevor Sie eine Änderung in Auftrag geben, überlegen Sie bitte genau:

  • Welche Länge ist für Sie ideal?

  • Welcher Edelstein oder Anhänger passt dauerhaft zu Ihrem Schmuckstück?

  • Sind Sie sicher, dass die gewählte Kombination Ihren Vorstellungen entspricht?

Eine klare Abstimmung vor der Anfertigung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie lange Freude an Ihrem Schmuck haben.

✨ Fazit

Das Anpassen von Schmuckstücken – sei es das Kürzen, Verlängern oder Austauschen von Edelsteinen – verwandelt jedes Schmuckstück in ein individuelles Unikat. Genau deshalb gilt es rechtlich als Anfertigung und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Diese Regelung schützt sowohl die Handwerkskunst als auch die Einzigartigkeit der Schmuckstücke.

Wenn Sie sich für eine Änderung entscheiden, treffen Sie damit eine bewusste Wahl für ein Schmuckstück, das speziell auf Sie zugeschnitten ist – einzigartig, persönlich und wertvoll.

FAQ: Schmuckänderungen & Umtauschrecht

1. Gilt das Widerrufsrecht auch bei angepasstem Schmuck?

Nein. Sobald ein Schmuckstück verkürzt, verlängert oder mit Edelsteinen/Anhänger nach Kundenwunsch verändert wurde, handelt es sich um eine individuelle Anfertigung. Diese ist vom Widerruf nach Artikel 6.228(10) Abs. 2 Nr. 3 des litauischen Zivilgesetzbuches ausgeschlossen.


2. Warum sind geänderte Schmuckstücke vom Umtausch ausgeschlossen?

Individuell angepasster Schmuck kann in der Regel nicht mehr weiterverkauft werden, da er speziell für den jeweiligen Kunden gefertigt wurde. Deshalb greift das gesetzliche Widerrufsrecht nicht


3. Welche Änderungen gelten als „Anfertigung“?

  • Verkürzen oder Verlängern von Ketten und Armbändern

  • Austausch oder Hinzufügen von Edelsteinen, Perlen oder Anhängern

  • Sondergrößen oder Maßanfertigungen

  • Gravuren oder Personalisierungen


4. Was ist, wenn ich nach einer Änderung unzufrieden bin?

Da es sich um eine Sonderanfertigung handelt, besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Wichtig ist daher, Ihre Wünsche vor der Anfertigung genau mit dem Onlineshop abzusprechen.


5. Kann ich Standard-Schmuck ohne Änderungen zurückgeben?

Ja. Schmuckstücke ohne individuelle Anpassungen fallen unter das gesetzliche Widerrufsrecht und können innerhalb der Widerrufsfrist zurückgegeben werden.


6. Was ist der Vorteil einer Anfertigung?

Eine Anfertigung macht Ihr Schmuckstück zu einem einzigartigen Unikat, das perfekt zu Ihrem Stil und Ihren Bedürfnissen passt – individuell, persönlich und unverwechselbar.